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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Willkommen auf der Website der ten Media (u.a Die einzig wahre Bloggerin.com) (im Folgenden: “TEN” ), Franziskanerstrasse 10, CH-4512 Bellach vertreten durch Sandra-Lia Infanger.

§ 1. Allgemeines

§ 1.1 Einleitung
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ten Media (im Folgenden: “AGB” ). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen TEN und den natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistungen von TEN nutzen (im Folgenden: “Kunde” ). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites sandrainfanger.com, tarieledhwen.com , hackeschermarkt.net, bloggerin.com. Darüber hinaus wird die Nutzung der TEN Dienstleistungen geregelt.

§ 1.2 Anwendung
Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die TEN Website, die TEN Dienstleistungen oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur TEN Website vollständig oder Ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Dienstleistungen gelten, die von TEN angeboten werden. Nutzt ein Kunde eine dieser Dienstleistungen oder Websites, hat er sich vorher mit den für diese Website und Dienstleistungen geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der Nutzung zu beachten.

§ 1.3 Inkrafttreten
Diese AGB treten für alle Kunden der TEN ab dem 1. Oktober 2006 in Kraft.

§ 1.4 Einverständnis
Indem Sie eine Bestellung unserer Dienste Fernmündlich, Mündlich oder Schriftlich erteilen oder eine Dienstleistung beanspruchen akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der ten Media und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung und Inanspruchnahme der ten Media Dienstleistungen und Webseiten.

§ 1.4.1 Stillschweigendes Einverständnis
Eine Bestellung oder eine Beanspruchung unserer Dienstleistungen liegt auch dann vor, wenn Sie diesen AGB stillschweigend zugestimmt haben, in dem Sie Dienstleistungen in Anspruch genommen haben.

§ 1.5 Widerruf
Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB nur Widerrufen, sofern Sie keinen weiteren Anspruch von unseren Dienstleistungen und Angeboten machen. Die Dienstleistungen, die bis zum Widerruf in Anspruch genommen werden, unterstehen, sofern nicht durch TEN mit Unterschrift genehmigt, einzig und alleine diesen AGB.

§ 1.6 Kündigung
Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Vertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die ten Media, Franziskanerstrasse 10, CH-4512 Bellach, oder eine E-Mail an uns.

§ 2. Leistungen von TEN

§ 2.1 Dienstleistungen im Ausseneinsatz
Dienstleistungen mit Ausseneinsatz sind:
§ 2.1.1 Dienstleistungen mit Vororteinsatz
§ 2.1.2 Dienstleistungen mit Einsatz zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen
§ 2.1.3 Wartungseinsätze
§ 2.1.4 Fotografie
§ 2.1.5 Betreeung
§ 2.1.6 Korrespondenz

§ 2.2 TEN stellt den Kunden einen oder mehrere Mitarbeiter für die nach Artikel 2.1 genannten Dienstleistungen zur Verfügung.

§ 2.2.1 Die Dienstleistungen umfassen:
§ 2.2.1.1 Wartung oder zur Überwachung von Maschinen, Computersystemen, Chats oder ähnlichem
§ 2.2.1.2 Fotografieren eines vom Kunden benannten Objekts (z.b. Firma, Hochzeit, Landschaften)
§ 2.2.1.3 Betreuung des vom Kunden benannten Objekts (z.b. Haus, Wohnung, Boot) oder einen vom Kunden benannten Menschen
§ 2.2.1.4 Korrespondenz, Verfassen von Rechnungen, Briefen, Anschriften, Listen oder ähnlichem
§ 2.2.1.5 Kontrollen in Bahnen (insbesondere für SBahn, Ubahn, Bundesbahn, Straßenbahn), Bussen (insbesondere für Regionale und Überregionale Busunternehmen), Stadien und Schiffen

§ 2.3 Das Angebot ist mit Art. § 2.2 nicht abschliessend geregelt, und kann auch andere Dienstleistungen umfassen, sofern sie den gleichen oder einen ähnlichen Zweck, wie die unter Art. § 2.2 genannt, erfüllt.

§ 2.4 Leistungsumfang
§ 2.4.1 Grundsatzätzliche Leistungen – An und Abreise innerhalb der von der TEN angegebenen Gebieten. – Verpflegung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von TEN, die für diesen Einsatz eingesetzt werden. – Vororteinsatz von nicht mehr als 10 aufeinander folgenden Stunden so wie nicht mehr als 1 Einsätze pro Kalendertag inkl. pro 10 Stunden 30 Minuten bezahlte, aneinanderhängende Pause. – Die Übernahme vom Kunden genannter Aufgaben, sofern sie den Artikel §2 genannten Dienstleistungen entspricht.

§ 2.4.2 Erweiterte Leistungen – Promotion, Gastronomie, Kundenberatung, Verkauf und Vertrieb, sofern die Dienstleistung dem Artikel § 2.1.1 entspricht – Befragungstätigkeiten so wie Zählungen auf öffentlich rechtlichem Grund, implizit auch Bahnen (insbesondere S Bahn, U bahn, Strassenbahn), Bussen (insbesondere für Regionale und überregionale Busunternehmen) und Schiffen, sofern die Dienstleistung dem Artikel §2.1.2 entspricht – Abzüge der Fotos so wie eine Digitale Kopie davon, sofern die Dienstleistung dem Artikel § 2.1.4 entspricht – Betreeung von Behinderten Menschen, sofern Sie das Gesundheitsgesetz dadurch nicht tangiert, sofern die Dienstleistung dem Artikel § 2.1.5 entspricht. – Abfassen von Statistiken o.ä. außerhalb der Einsatzzeiten, sofern diese pro Einsatz nicht mehr als 30 Minuten ist, sofern die Dienstleistung dem Artikel § 2.1.6 entspricht – Verfassen von Korrespondenzen in den Büros der TEN oder an einer von TEN zu bestimmender Örtlichkeit, sofern die Dienstleistung dem Artikel § 2.1.3 oder § 2.1.6 entspricht

§ 2.4.3 Ausschluss von Dienstleistungen
§ 2.4.4 Diensleistungen, die nicht durchs Gesetz verboten werden, aber von TEN nicht erbracht werden sind: – Überwachung von Menschen, die das Einverständnis selbst dafür geben können, und nicht darum gefragt werden – Sittenwidrige oder nicht den allgemeinen Gegebenheiten entsprechende Dienstleistungen, insbesondere nach Artikel § 2.1.4

§ 2.5 Einverständnis
§ 2.5.1 Der Kunde ist mit den von TEN in Artikel §2.4.3 sowie 2.5 genannten Einschränkungen einverstanden.
§ 2.5.2 Ein Nichteinverständnis des Kunden muss schriftlich vorliegen, mit Genehmigung der TEN
§ 2.5.3 TEN kann:
§ 2.5.3.1 Kopien zur Sicherung und als Referenz einzubehalten, und entbindet TEN überdies von jeglichen Pflichten der Herausgabe der Daten; sofern es sich um eine Dienstleistung nach Artikel § 2.1.1, § 2.1.2; § 2.1.3 § 2.1.4 so wie § 2.1.6 handelt
§ 2.5.3.2 Leistungen nach Artikel § 2.1 bis § 2.1.6 in Rechnung stellen, wenn sie nur teilweise in Anspruch genommen worden sind
§ 2.5.3.3 Nicht vereinbarte Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

§ 2.6 Ausnahmen
§ 2.6.1 Der Kunde kann für einen gesonderten Aufpreis verlangen, dass TEN keine Kopie nach § 2.5.3 behält. Die Gebühr dafür beläuft sich auf wenigstens € 5 pro Bild, jedoch nicht mehr als € 1000 pro Bild.

§ 2.7 Weitere Dienstleistungen
Weitere Diensleistungen sind:
§ 2.7.1 Besuch der Webseiten der TEN
§ 2.7.2 Kommentieren

§ 2.7.3 Die nach § 2.7.4 geregelten Dienstleistungen sind für den Kunden normalerweise Kostenfrei; was nicht heisst, das dritte Anbieter Gebühren für den Besuch dieser Seite verlangen können. (zb. Intenretprovider, Telefongesellschaft etc)

§ 2.7.4 Die Dienstleistungen nach § 2.7 umfassen: – Der Kostenfreie Besuch der TEN Internetseiten – Das Kostenfreie hiterlassen von Kommentaren – Überprüfung der Kommentare auf Werbewirksamen Inhalt (weiterhin genannt “Spam” ) – Freischalten von genehmigten Kommentare – Entfernen und/oder Zensieren von “Spam”

§ 2.7.5 “Spam” wird wie folgt definiert:
Werbewirksamer Inhalt, der dazu dient, die Kunden von TEN auf ein anderes Produkt aufmerksam zu machen, oder die Kunden von TEN auf eine externe Seite zu Locken. Insbesondere fallen darunter Kommentare mit Werbung, mit direkten Links und/oder der Aufforderung, eine externe Leistung, eine externe Webseite, ein externes Produkt, dass nicht im Zusammenhang mit TEN steht, so wie Kommentare mit Inhalt, der nichts mit den Artikel von TEN oder einem Vorkommentar zu tun haben, und den Zweck verfolgen, den Kunden auf eine externe Leistung, die nicht von TEN erbracht wird, zu leiten.

§ 2.7.5.1 Nicht als Spam zählen alle anderen Kommentare und die Links, die mit dem “Pseudonym” oder dem “Schreibernamen” genannt werden.
§ 2.7.5.2 TEN behält sich die Überprüfung solcher Links und das entfernen von Werbewirksamen Massnahmen explizit vor.
§ 2.7.5.3 TEN kann trotz dieser Möglichkeit zur Überprüfung nicht für den Inhalt von externen Anbietern gezwungen werden, diese zu überprüfen oder zu Löschen.
§ 2.7.5.4 TEN haftet in keinem Fall für Inhalte von externen Seiten, auch nicht, wenn diese von TEN hätten überprüft werden können, oder diese im direkten oder indirekten Zusammenhang mit TEN stehen.
§ 2.7.5.5 TEN kann jederzeit die Möglichkeit zum Kommentieren ohne vorherige Ankündigung entfernen.
§ 2.7.5.6 TEN hat jederzeit das Recht, Kommentare zu entfernen, diese zu löschen oder für eigene Zwecke zu verwenden.
§ 2.7.5.7 Der Autor gibt jegliche Rechte an Kommentare ohne Vorbehalte an die TEN über.
§ 2.7.5.8 Der Autor hat gegenüber der TEN keinerlei Rechte, zu verlangen, dass sein Kommentar veröffentlicht oder publiziert wird.
§ 2.7.5.9 Der Autor hat nicht das Recht, falls TEN einen Kommentar veröffentlicht, auf Anonymität oder auf Nennung seines Namens.
§ 2.7.6 TEN entschädigt regelmässiges Kommentieren mit “einem” (1) Cent pro Kommentar.
§ 2.7.6.1 Der angesammelte Betrag kann nicht ausbezahlt werden.
§ 2.7.6.2 Der angesammelte Betrag kann von TEN ohne Nennung von Gründen vermindert werden.
§ 2.7.6.3 Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den von TEN genannten Betrag.
§ 2.7.6.4 Der Kunde kann den durch seine Kommentare angesammelten Betrag für von TEN genannten Leistungen eintauschen.
§ 2.7.6.5 TEN kann die Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen.
§ 2.7.7 TEN versichert allen Autoren, dass die Emailadresse in keinem Fall veröffentlicht, weitergegeben, verkauft oder für Werbezwecke missbraucht wird.
§ 2.7.7.1 Davon ausgenommen bleibt in jedem Fall die Information über allfälliges Guthaben und oder die Kontaktaufnahme zur Überprüfung der Echtheit der Emailadresse.
§ 2.7.7.2 Der Autor hat TEN auf Emails zu antworten, sofern diese zur Überprüfung der Echtheit des Autors dient.
§ 2.7.7.3 Die Artikel § 2.7.6 bis § 2.7.7.2 können in keinem Fall auf andere Leistungen der TEN angewendet werden.

§ 2.9 Produktevielfalt
Es können von TEN jederzeit und ohne Vorankündigung weitere Leistungen in der AGB aufgeführt werden.

§ 3 Pflichten des Kunden

§ 3.1 Anschrift
Die von TEN bei der Annahme eines Auftrags abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer sowie gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

§ 3.2 Örtlichkeit
§ 3.2.1 Die Örtlichkeit muss die Möglichkeit bieten, die persönlichen Effekten von Mitarbeiter der TEN sicher unterzubringen, falls sie nicht dauernd von den Mitarbeiter auf sich getragen werden.
§ 3.2.2 Die Örtlichkeit muss freien Zugang zu einer Toilette in Gehweite bieten.
§ 3.2.3 Ausnahmen hiervon bilden nur Einsätze, die dem Artikel § 2.1.2 unterstehen, sofern mindestens einmal pro 90 Minuten eine Pause angeboten wird, die lang genug ist, um eine Toilette aufzusuchen.

§ 3.3 Zuverlässigkeit
§ 3.3.1 Sollte der Kunde, oder ein von ihm benannter Dritter, nicht am vereinbarten Ort, oder nicht an der vereinbarten Stelle, oder nicht zur vereinbarten Zeit kommen, wird sofort die Dauer von nicht weniger als 2 Stunden, mindestens aber 50 Euro in Rechnung gestellt.
§ 3.3.1.1 Sollte der Kunde, oder ein von ihm benannter Dritter, mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten vor Ort eintreffen, hat die TEN das Recht, von der Erfüllung des Vertrag zurückzutreten, und für diesen Fehleinsatz eine Rechnung von nicht weniger als 50 Euro zu stellen.
§ 3.3.1.1.1 Zusätzliche Kosten wie An und Abfahrt so wie Steuern sind in diesem Betrag nicht enthalten, und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 3.3.2 Sollte der Kunde einer der Bedingungen der Vorortregelung nach Art. 3.2 nicht erfüllen, hat TEN das Recht, von der Erfüllung des Vertrags zurückzutreten, und für diesen Fehleinsatz eine Rechnung von nicht weniger als 50 Euro zu stellen.
§ 3.3.2.1 Zusätzliche Kosten wie An und Abfahrt so wie Steuern sind in diesem Betrag nicht enthalten, und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 3.4 Planung und Verfügbarkeit
§ 3.4.1 Die von der TEN angegebenen Verfügbarkeiten sind Richtlinien, und können von Seite der TEN angepasst werden.
§ 3.4.1.1 TEN verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, alle Verspätungen, Veränderungen oder Anpassungen dem Kunden so schnell als der TEN möglich, auf Telefonischem, Schriftlichem, (insbesondere über SMS, Email) und Mündlichen Weg mitzuteilen.
§ 3.4.1.1.1 TEN haftet nicht für Verspätungen, die durch äußere Umstände zu Stande kommen.
§ 3.4.2 Die mit dem Kunden vereinbarten Anfangs- und Endzeiten sowie Örtlichkeiten können vom Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Einsatz fernmündlich geändert werden.

§ 4 Gebühren und Entgelder

Für die Dienstleistungen nach Art. 2 erhebt TEN vom Auftraggeber ein von der TEN zu bestimmendes Entgelt.

§ 4.1 Höhe
Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung rsp. sind in Artikel § 4.1.1 – § 4.1.6 nicht abschließend geregelt.

§ 4.1.1 Grundpreis
Der Grundpreis für einen Auftrag beträgt nicht weniger als 25 Euro.

§ 4.1.2 Stundenansatz
Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart, beträgt der Stundenansatz für Einsätze nicht weniger als 15 Euro.
§ 4.1.2.1 Es gelten die Preise gemäss Gebührenordnung. Der Ansatz nach Art. § 4.2.1 ist nur der Mindestansatz, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4.1.3 Rechnungsstellungsgebühr
Wünscht der Kunde eine Rechnung, kann diese mit einem Betrag von nicht weniger als 10 Euro in Rechnung gestellt werden.
§ 4.1.3.1 Es gelten die Preise gemäss Gebührenordnung. Der Ansatz nach Art. § 4.1.3 ist nur der Mindestansatz, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4.1.4 Bildnutzungsgebühr
Sofern der Kunde Bilder der TEN ohne Nachfrage verwendet, und die unserem Bildrecht unterliegen, werden die dem Kunden mit nicht weniger als 80 Euro pro Bild in Rechnung gestellt.
§ 4.1.4.1 Es gelten die Preise gemäss Gebührenordnung. Der Ansatz nach Art. § 4.1.4 ist nur der Mindestansatz, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4.1.5 Änderungsgebühr
Sollte ein Auftrag nach Art. § 3.4.2 geändert oder angepasst werden, ist TEN berechtigt, diese Änderung mit nicht weniger als 30 Euro in Rechnung zu stellen.
§ 4.1.5.1 Es gelten die Preise gemäss Gebührenordnung. Der Ansatz nach Art. § 4.1.5 ist nur der Mindestansatz, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4.1.6 Anpassung und Gültigkeit
Es gilt in erster Linie immer die Aktuelle Preis- und Gebührenliste der TEN. Sollte in dieser eine Regelung nicht erwähnt sein, gelten die Tarife der AGB, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.

§ 4.1.7 Teilerfüllung
Sollte ein Auftrag nur teilweise erfüllt worden sein, kann TEN dennoch für den ganzen Auftrag Rechnung stellen. Besonders wenn Art § 3.3 – Art 3.4 angewendet werden muss.
§ 4.1.8 Alle Preise sind ohne Steuern, ohne MwSt, ohne Umsatzsteuer oder anderen Staatlich vorgeschriebenen Abgaben. Diese werden von uns extra erhoben, sofern sie für den Kunden anfallen.

§ 5 Fälligkeit
§ 5.1 Die einzelnen Gebühren sowie Provisionen werden dann fällig, wenn eine oder mehrere Dienstleistung der TEN nach Art. § 2 bis Art. § 2.9 sowie/oder Art. 3 bis Art. 3.4.2 in Anspruch genommen wird.
§ 5.2 Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können per Paypal oder Rechnung beglichen werden.
§ 5.3 Der Kunde hat die von TEN in Rechnung gestellten Beträgen sofort per Zahlschein, Überweisung oder Paypal zu bezahlen.
§ 5.4 Ist der Kunde der Meinung, er schulde TEN den in Rechnung gestellten Betrag nicht, hat er dies schriftlich an die von TEN genannte Anschrift, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, zu Melden.
§ 5.4.1 Der Kunde muss bei einem Einspruch in jedem Fall den Nachweis führen.
§ 5.4.2 Der Betrag gilt solange als Geschuldet, bis TEN vom Kunden diesen nicht mehr einfordert; Der Kunde die Zahlung durch ein Dokument nachweisen kann oder die Schuld durch ein Öffentliches Gericht in der Schweiz aberkannt wurde.

§ 6 Allgemeine Grundsätze
§ 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Webseite se sowie der Dienstleistungen von TEN die geltenden Gesetze zu befolgen.

§ 7 Copyright
Die auf der TEN Website oder in TEN Dokumenten abgelegten und/oder gedruckten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von “Robot/Crawler”-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der TEN Websites, das Layout der TEN Dokumenten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TEN vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung
§ 8.1 Gegenüber Unternehmern haftet TEN für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit TEN seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet TEN nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von TEN besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von TEN, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8.2 Gegenüber Verbrauchern haftet TEN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von TEN zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet TEN jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von TEN der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

§ 8.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch TEN und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 9 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 9.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit TEN abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail an info@sandrainfanger.com erfolgen. Die postalische Anschrift von TEN ist TEN MEDIA, Postfach 27775, D-10130 Berlin. TEN behält sich vor, die oben genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern.

§ 9.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9.3 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Bellach ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

§ 10 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
§ 10.1 TEN behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

§ 10.2 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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